Angebot Auto

Der Unterrichtsblock von 14 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten dauert 7 Tage.
In der Regel starten wir Montags und enden in der darauf folgenden Woche Dienstag.
Jeden Tag werden 2 Unterrichtseinheiten absolviert.
In den Sommerferien wird dieser Block 2-mal angeboten. Einmal zum Anfang und einmal zum Ende der Ferien.
Termine ansonsten auf Anfrage unter 02533 / 97116!

Klasse B

Unsere praktische Ausbildung der Führerscheinklasse B, PKW, erfolgt nach dem Curricularen Leidfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. Sie dient der systematischen und sicheren Ausbildung unter Beachtung der energiesparenden und umweltschonenden Fahrweise.
Kommen Sie zu uns und führen Sie mit uns ein informatives Gespräch.


Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: --
Befristung: --

  • Kraftfahrzeuge – außer Krafträdern – bis 3500 kg zGM, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
  • Anhänger: bis 750 kg zGM oder
  • Anhänger mit zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zGM der Kombination nicht über 3500 kg liegt
  • Einschluss: L,M,S
  • Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren ) möglich In den meisten Bundesländern gelten derzeit befristete Regelungen zum begleiteten Fahren mit 17. Fahrschulausbildung ab 16,5 Jahren Prüfung ,mit 17 Jahren Prüfbescheinigung, sie gilt als Führerscheinersatz nur in Deutschland und ist befristet bis 2 Monate nach Vollendung des 18 Lebensjahres. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sie gegen den regulären Kartenführerschein einzutauschen. Begleitetes Fahren mit 17. Mit Vollendung des 17. Lebensjahres beginnt eine einjährige Phase, in der der Fahranfänger nur im Beisein einer hierzu berechtigten Begleitperson fahren darf.



Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz : B
Befristung: --

  • Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen
  • Anhängerlast: bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen nur bis zum 1,5 fachen der zGM des Zugfahrzeugs
  • Einschluss: keiner

Klasse S

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz : --
Befristung: --

  • Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis zu 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
  • Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotor) max. 4 kw Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kw Nenndauerleistung.
  • Einschluss: keiner

Klasse L

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz : --
Befristung: --

  • Zugmaschinen die nach Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h, Kombinationen mit Anhänger (mit 25 km/h-Schild) bis 25 km/h.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h, auch Kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhängern.
  • Einschluss: keiner

Klasse T

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz : --
Befristung: --

  • Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.
  • Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger, bis 40 km/h ( bis 18 Jahr ) bzw. 60 km/h ( ab 18 Jahre ) für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
  • Einschluss: L, M, S


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