Angebot LKW

Unser Partner:
VIM Verkehrsinstitut Münster UG

Siemensstr. 33 b
48153 Münster
Tel. 0251 – 97 13200
Fax: 0251 – 97 13201
info[at]vim-muenster.de
www.vim-muenster.de

Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: B
Befristung: Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

  • Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – mit mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg zGM, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz.
  • Anhänger: höchstens 750 kg zGM.
  • Gewerbl. Güterbeförderung unter 21 Jahren bis 7500 kg zGM einschl. Anhänger.
  • Einschluss: keiner

Klasse C

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz : B
Befristung: Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

  • Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – mit mehr als 3500 kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz.
  • Anhänger: höchstens 750 kg zGM.
  • Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zGM einschl. Anhänger.
  • Einschluss: C1

Klasse C1E

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz : C1
Befristung: Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.

  • Kombinationen aus Zugfahrzeug der Kl. C1 und Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination darf 12000 kg und die zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Unter 21 Jahren gewerblicher Güterverkehr nur bis 7500 kg zGM einschl. Anhänger.
  • Einschluss: BE sowie D1E (bei Vorbesitz von D1).

Klasse CE

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz : C
Befristung: Befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung.

  • Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.
  • Gewerblicher Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zGM einschl. Anhänger.
  • Einschluss: Einschluss: BE, C1E,T sowie D1E (bei Vorbesitz von D1) und DE (bei Vorbesitz von D).

Klasse D1

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz : B
Befristung: Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten erforderlich.

  • Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer Führersitz.
  • Anhänger: bis zu 750 kg zGM.
  • Voraussetzung: ärztliches Gutachten.
  • Einschluss: keiner

Klasse D

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz : B
Befristung: Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten erforderlich.

  • Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz.
  • Anhänger: bis zu 750 kg zGM.
  • Voraussetzung: ärztliches Gutachten.
  • Einschluss: D1

Klasse D1E

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz : D1
Befristung: Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten erforderlich.

  • Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.
  • Die zGM der Kombination darf 12000 kg, die zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
  • Voraussetzung: ärztliches Gutachten.
  • Einschluss: BE und C1E (bei Vorbesitz von C1).

Klasse DE

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz : D
Befristung: Befristet auf jeweils 5 Jahre. Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten erforderlich.

  • Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. D und einem Anhänger über 750 kg zGM.
  • Voraussetzung: ärztliches Gutachten.
  • Einschluss: BE und D1E, sowie C1E (bei Vorbesitz von C1).

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