Angebot
Motorrad
Spezifischer Theorieunterricht der Klasse A im Blockunterricht:
Für die Klasse A muss jeder Fahrschüler einen spezifischen Theorieunterricht von jeweils 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten absolvieren. Diesen speziellen theoretischen Teil der Ausbildung bieten wir in Form eines zusammenhängenden Blocks vom 14.03.2011 – 17.03.2011 an. Der Unterricht findet an diesen Tagen in der Fahrschule in Nienberge jeden Abend ab 18 Uhr statt. Eine Voranmeldung hierzu ist nicht erforderlich!
Klasse A
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: --
Befristung: --
- Krafträder ( Zweirad, auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- Bis zwei Jahre nach Erteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis 25 kw und ein Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg.
- Einschluss: A1, M
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz : --
Befristung: --
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw (Leichtkrafträder ).
- Besonderheit für 16 – und 17 jährige Fahrer: das Leichtkraftrad muss bauartbestimmt auf max. 80 km/h begrenzt sein (kleineres Kennzeichen) ab 18 Jahre unbegrenzt.
- Einschluss: M
Klasse A direkt
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz : --
Befristung: --
- Krafträder ( Zweiräder, auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- Im Unterschied zur Klasse A entfällt die zweijährige Beschränkung der Motorleistung
- Einschluss: A1, M
Klasse M
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz : --
Befristung: --
- Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, jeweils mit elektrischer Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
- Einschluss: keiner

