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Spezifischer Theorieunterricht der Klasse A im Blockunterricht:

Für die Klasse A muss jeder Fahrschüler einen spezifischen Theorieunterricht von jeweils 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten absolvieren. Diesen speziellen theoretischen Teil der Ausbildung bieten wir in Form eines zusammenhängenden Blocks vom 14.03.2011 – 17.03.2011 an. Der Unterricht findet an diesen Tagen in der Fahrschule in Nienberge jeden Abend ab 18 Uhr statt. Eine Voranmeldung hierzu ist nicht erforderlich!

Klasse A

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: --
Befristung: --

  • Krafträder ( Zweirad, auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Bis zwei Jahre nach Erteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis 25 kw und ein Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg.
  • Einschluss: A1, M

Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz : --
Befristung: --

  • Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw (Leichtkrafträder ).
  • Besonderheit für 16 – und 17 jährige Fahrer: das Leichtkraftrad muss bauartbestimmt auf max. 80 km/h begrenzt sein (kleineres Kennzeichen) ab 18 Jahre unbegrenzt.
  • Einschluss: M

Klasse A direkt

Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz : --
Befristung: --

  • Krafträder ( Zweiräder, auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Im Unterschied zur Klasse A entfällt die zweijährige Beschränkung der Motorleistung
  • Einschluss: A1, M

Klasse M

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz : --
Befristung: --

  • Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, jeweils mit elektrischer Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
  • Einschluss: keiner

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